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COVID-19-Präventionskonzept

zur Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs auf der Sportanlage der SU Grabern

Durch die ab heute, dem 19. Mai 2021, in Kraft tretende COVD-19-Öffnungsverordnung darf auch unsere Kampf- und Reservemannschaft wieder ins Mannschaftstraining starten. Auch für unsere Nachwuchsmannschaften ist dadurch Kontakttraining wieder erlaubt.

Dafür haben wir auf Grundlage der Verordnung und gem. den Empfehlungen des ÖFB ein Präventionskonzept für die Grabern-Arena erstellt, welches ab sofort gilt und zu beachten ist.

Ab sofort darf die Sportanlage nur betreten werden, wenn ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr („Eintrittstest„) vorliegt. Dies gilt auch beim Nachwuchstraining für die Eltern und Begleitpersonen der Kinder. Außerdem müssen von allen Personen, die sich länger als 15 Minuten auf der Anlage aufhalten, die Kontaktdaten registriert werden.

In der Grabern-Arena muss – außer bei der Sportausübung selbst und in den Feuchträumen – von Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr zu jeder Zeit eine FFP2-Maske getragen werden, gleich ob man sich im Freien oder in geschlossenen Räumlichkeiten aufhält. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Wir bitten alle SpielerInnen, Trainer, Eltern und Begleitpersonen unserer Nachwuchsfußballer und sonstige Personen, die getroffenen Maßnahmen mitzutragen, da wir als Verein für die Umsetzung des Präventionskonzepts verantwortlich sind.

COVID-19-Präventionskonzept gem. COVID-19-Öffnungsverordnung für die Sportanlage SU Grabern (Grabern-Arena)