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Bewegungstherapie in Kleingruppen für Kinder ab Montag möglich

Das Gesundheitsministerium hat gestern Abend in einer Presseaussendung die 4. Novelle zur 4. Schutzmaßnahmenverordnung vorgelegt, in der die vor mehr als eineinhalb Wochen angekündigten Lockerungsmaßnahmen für den Nachwuchsbereich veröffentlicht wurden.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrats sind nun tatsächlich ab Montag, 15. März 2021 Lockerungen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren im Bereich des Sports und der Jugendarbeit möglich.

Folgende Regelungen für Sport bis 18 Jahre sollen demnach ab Montag gelten:

  • Sport darf nur im Freien stattfinden. Es besteht keine Testverpflichtung für die Jugendlichen.
  • Gruppengröße: max. 10 Menschen plus bis zu zwei TrainerInnen
  • Erlaubt ist nur Sport ohne Körperkontakt
  • Verpflichtendes Präventionskonzept
  • Registrierungspflicht

Dies haben wir auch zum Großteil dem Schulterschluss zahlreicher Vereine und der Initiative Kinder brauchen Sport zu verdanken.

Nach der Parlamentsbestätigung dieser Vorgaben wird es dann zeitnah konkrete Umsetzungsvorgaben für die Vereine vom ÖFB und den Landesverbänden geben.

Info NÖFV